
Petition für das AfD-Verbot
- In unserer Petition an den Niedersächsischen Landtag fordern wir: Niedersachsen soll sich im Bundesrat für einen AfD-Verbotsantrag einsetzen!
- WICHTIG: Nachdem ihr auf den Link in der Bestätigungsmail geklickt habt, muss unten noch einmal ein Button geklickt werden: „Mitzeichnung bestätigen“ !
- DANKE! Wir haben schon mehr als 5.000 Unterschriften – das heißt, wir werden in einer Sitzung des Petitionsausschusses über unsere Forderung sprechen! Aber wir wollen ein noch größeres politisches Zeichen setzen:
Danke für mehr als 10.000 Unterschriften! ❤
Wie viel mehr werden wir noch bis Sonntagabend (19.10.)? 🙂
10.278*
*Der Balken auf dieser Seite wird in unregelmäßigen Abständen manuell angepasst.
Wir wollen, dass endlich alle rechtsstaatlichen Mittel eingesetzt werden, um unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen!

01
Alle dürfen unterzeichnen –
unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort – auch Menschen, die nicht in Niedersachsen leben!
Also: Bitte weitersagen! 🙂
#sharingiscaring

02
Der Countdown läuft …
Bis zum 19. Oktober sammeln wir
so viele Stimmen wie möglich. Bei mindestens 5.000 Unterschriften werden wir vor dem Petitionsausschuss angehört. Je mehr Stimmen, desto größer das politische Zeichen!

03
Jede Unterschrift zählt!
Lasst uns zusammen ein Zeichen gegen die AfD und für eine wehrhafte, starke und vielfältige Demokratie setzen!
Wir von Aufstehen gegen Rassismus Hannover beteiligen uns mit der Petition auch an der Kampagne afd-verbot.jetzt. Zeige auch du unseren Abgeordneten mit deiner Unterschrift: Es ist endlich Zeit zu handeln!


Die Chancen stehen gut!
- Der Bundesrat ist (neben Bundestag und Bundesregierung) eines der drei Organe, die das Bundesverfassungsgericht mit Prüfung eines AfD-Verbots beauftragen können.
- Für eine Entscheidung, das AfD-Verbot prüfen zu lassen, werden im Bundesrat 35 Stimmen benötigt. Niedersachsen hat alleine 6 Stimmen! Es wäre deshalb ein sehr starkes Signal, wenn der Niedersächsische Landtag sich klar für die Prüfung eines AfD-Verbots ausspricht.
- Die Chancen, dass es durch den Bundesrat zur Prüfung eines AfD-Verbots kommt, stehen nicht schlecht: Die Bremische Bürgschaft hat sich schon dazu entschieden, ein Verbotsverfahren zu befürworten. Auch aus anderen Bundesländern gibt es deutliche Signale dazu.
- Auch aus Niedersachsen gibt es deutliche Zeichen (Parteitagsbeschluss der Grünen im April 24, viele Befürworter*innen aus der SPD), aber noch keinen offiziellen Beschluss des Landtags.
- Deshalb haben wir mit Unterstützung vom Stadtverband der Grünen Hannover die Petition eingereicht. Es wird Zeit, dass sich etwas tut!
Der Petitionstext
Auch Niedersachsen ist in der Verantwortung –
Einsatz für ein AfD-Verbot jetzt!
Wir fordern die Mitglieder des Niedersächsischen Landtags auf, im Niedersächsischen Landtag einen Antrag einzubringen, in dem die niedersächsische Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Konkret soll die Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung auf ein Verbotsverfahren hinwirken und parallel dazu in Absprache mit anderen Bundesländern umgehend eine Bundesratsinitiative zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einbringen.
Begründung
Aufgrund der besonderen Stellung von Parteien auf der einen Seite und den Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus auf der anderen Seite können weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung über ein Parteiverbot entscheiden. Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach § 43 Abs. 2 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.
Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, liegen konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Artikel 21 Abs. 2 GG ist dabei sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Die niedersächsische Landesregierung kann, wie im Antrag beschrieben, sowohl als Mitglied im Bundesrat direkt auf die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hinwirken, ähnlich wie es bereits der Bremer Senat tut, als auch indirekt durch entsprechende Kontaktaufnahme zur Bundesregierung. Dafür ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit!
Schon länger hat sich abgezeichnet, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Gelänge ihr dies, würden unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen bald fehlen. Dann würde es nicht mehr möglich sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Kernprinzipien zu verteidigen.
Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dabei die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns. Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen!
Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Nachdem bereits einzelne Landesverbände der AfD – in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg – als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden sind, hat der Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 nun auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründung für die Einstufung der AfD, so wird unter Verweis auf das über 1000-seitige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vielfach ausgeführt, ist, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Auch verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung.
Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche hinreichende Anhaltspunkte für gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebungen der AfD sieht, gebietet es die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie, dass die niedersächsische Landesregierung alles Notwendige tut, um die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Mit der Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es nun keine Ausrede mehr: Es ist Zeit für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens – bevor es zu spät ist. Zögern – auch durch Prüfaufträge oder durch den Verweis auf die Einstufung der AfD lediglich als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz Niedersachsen – können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es einem zu bestellenden Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen.
Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt – Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen!

So geht’s
Das Unterzeichnen auf dem Petitionsportal des Landtages ist etwas aufwändiger als bei anderen großen Online-Plattformen. Deshalb haben wir hier eine kleine Anleitung zusammengefasst.
WICHTIG: Nachdem ihr auf den Link in der Bestätigungsmail geklickt habt, muss unten noch einmal ein Button geklickt werden: „Mitzeichnung bestätigen“ !
Schritt für Schritt
- Unsere Petition aufrufen – z. B. über diesen Link.
- Auf „Petition mitzeichnen“ klicken.
- Es öffnet sich eine Seite mit der Petitionsnummer und der Maske für alle persönlichen Daten. Pflichtangaben eintragen:
Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse. - Auf „weiter“ klicken. Die Daten werden nochmal angezeigt.
- Dann noch den Datenschutz akzeptieren und auf „Mitzeichnung senden“ klicken.
Es erscheint:
„Mitzeichnung einer Petition – Abschluß. Es wurde eine Mail an email@xxx.de verschickt. Bitte klicken Sie dort auf den Link, um die Mitzeichnung zu bestätigen!“ - In der Mail wird alles zusammengefasst, der Link zur Bestätigung wird angezeigt und folgende Info:
„Ihre Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes intern erfasst, jedoch nicht veröffentlicht. Veröffentlicht wird die jeweils aktuelle Zahl der Mitzeichnungen während des Laufs der Mitzeichnungsfrist.“ - Auf den Link in der E-Mail klicken. Dieser führt einen zurück zur Webseite. Oben erscheint: „Mitzeichnung – Bestätigung“, nochmal werden die Daten angezeigt und
- WICHTIG: Erneut muss unten ein Button geklickt werden: „Mitzeichnung bestätigen“ !
- Fertig!
Nun nur noch den Link agr-hannover.de/petition an deine Freunde, Bekannten und ggf. Verteiler weiterleiten, damit wir zusammen den größtmöglichen Druck mit der Petition bewirken. Vielen Dank für deine wichtige Teilnahme zum Schutz unserer Demokratie! ❤️
